Der Zweite Weltkrieg zerstörte die meisten Gebäude des Berliner Zentrums, aber keineswegs alle und keineswegs den Stadtgrundriss und die übriggebliebene Parzellenstruktur. Diese wurden erst in der DDR-Diktatur beseitigt – aufbauend, das ist wichtig, auf den Eigentumsverhältnissen der Nazizeit, da der Raub jüdischer Grundstücke nicht rückgängig gemacht wurde. Im Rahmen der Durchsetzung sozialistischer Verhältnisse wurde der Enteignungszugriff auf Grundlage des Aufbaugesetzes von 1950 nunmehr auch auf verbliebene Privatgrundstücke ausgedehnt.
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