Die Rechtssammlungen Mesopotamiens sind nicht als Kodifikationen im modernen Sinn zu verstehen, bieten aber im heute anerkannten Entstehungskontext der Schreiberschulen einen wirklichkeitsgetreuen Blick auf den Rechtsalltag. Zugleich handelt es sich unübersehbar um Dokumente politischer Steuerungs- und Reformbemühungen – ihre tatsächliche Geltung als Normen war also mindestens intendiert.
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