Die Rechtswissenschaft, insbesondere diejenige, die in Nähe der Staatsrechtslehre operiert, ist von Herrschaft geradezu besessen. Man beschäftigt sich mit Recht, um es zu beherrschen und damit Herrschaft möglich zu machen. Die Literatur über Souveränität reißt nicht ab. Normen sollen dabei Instrumente in der Hand der Juristen sein. Die Rechtswissenschaft verspricht sich und anderen Verbindlichkeit mit zwei Elementen: einer Norm, die Grund der Verbindlichkeit ist, und einem Subjekt, das die Norm setzt oder anwendet, und das mit einem souveränen Vermögen ausgestattet ist, so etwas zu tun. Theorien, die Normen als Vorgang einer solchen Unterscheidung verstehen, an der ein Grund „aufreißt“ und die damit auch noch das Subjekt der Norm spaltet, sind in dieser Rechtswissenschaft nicht gern gesehen.
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