Wenn es aber stimmt, dass Künstlern das Privileg zukommt, die Standards festzulegen, denen ihre Werke genügen sollen, dann lässt sich die künstlerische Tätigkeit als eine nomothetische Tätigkeit charakterisieren, als ein gesetzgebender Akt, und wenn man bedenkt, dass das Griechische ein Gesetz der Hände kannte, den "nomos cheiron", dann lassen sich Künstler als Menschen charakterisieren, die auch durch Gedanken, denen sie schriftlich oder mündlich Ausdruck verleihen, meistens und zuallererst aber mit den Händen - mit ihrem Körper - Gesetze geben: Künstler ist, wer mit den Händen Recht schafft. Künstler sind Gesetzgeber. Mit dieser Bestimmung ist mehr gewonnen als nur eine Erklärung für das Fehlen der Kategorie des Fehlers in der modernen Ästhetik. Denn sie gibt der Rede von "Autonomie" in der Ästhetik überhaupt erst einen Sinn. Autonomie manifestiert sich in dem Privileg der Künstler, die Normen festzulegen, denen ihre Werke genügen sollen, und darüber zu entscheiden, ob ihr Werk fehlerhaft ist oder nicht. Die Autonomie der Kunst ist mithin eine Autonomie der Künstler: Sie besteht in ihrer Fähigkeit, jedem einzelnen ihrer Werke und ihrem Oeuvre insgesamt Gesetze zu geben. Meistens tun sie das auf indirekte Weise, indem sie ihre Werke schaffen. Gegebenenfalls tun sie es aber auch, indem sie sie in Wort und Schrift kommentieren.
Zahlungsmethoden
PayPal (nicht Abos),
Kreditkarte,
Rechnung
weitere Infos
Versandkostenfreie Lieferung
nach D, A, CH
in D, A, CH inkl. MwSt.
weitere Infos